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2019 – Ein Gedenkjahr

2019 – ein ereignisträchtiges Jahr mit Anlässen zur Freude, aber auch zum Gedenken

30 Jahre Mauerfall und 70 Jahre Gründung der DDR bewegen besonders:

Die Gründung der DDR – als fortgesetzte Legalisierung des kommunistisch-stalinistischen Unrechts in der Sowjetischen Besetzungszone mit fortwirkendem Terror gegen Menschen, die sich nicht it dem sog. „demokratischen“ und „antifaschistischen“ Arbeiter- und Bauernstaat identifizieren wollten.

Der Mauerfall – als Ereignis, das Hoffnung weckte, dass nun Recht und Wahrheit siegen werden. Trotz des Glücks und der Freude über das wiedervereinigte Deutschland, die wiedervereinigten Familien, die offenen Grenzen zwischen Ost- und Westdeutschland und -Europa bleiben Trauer, Wut und Enttäuschung. Trauer über die zahlreichen Menschen, deren Leben zerstört wurde, Wut und Enttäuschung über den bis heute andauernden Kampf um eine ideologiebefreite Aufarbeitung und Würdigung der Opfer.

Die Würdigung der Opfer kann nur ergänzend durch Gedenkstätten mit lang anhaltender Wirkung erfolgen, sie sollte sich auch insbesondere in dem tätigen Einsatz unseres Staates für eine Wiedergutmachung zeigen, der sich an dem materiellen und immateriellen Schaden orientiert, den die Opfer erlitten haben. Die Situation ist eine andere: Zahlreiche Opfer streiten und kämpfen bis heute – 30 Jahre nach dem Mauerfall – vor Gericht um Rechtsprechung. Die Ignoranz von Gerichten und Gesellschaft stehen der Würdigung der Opfer diametral entgegen. Menschen, denen ihr ganzes Hab und Gut genommen wurde und deren Angehörige die Lagerhaft mit dem Leben bezahlt haben, wird beispielsweise von einem Mitglied der Treuhand/BVVG-Aufarbeitungskommission entgegengehalten, bei einer Rückgabe des Eigentums wäre ja neues Unrecht entstanden.

Welche Maßstäbe werden hier eigentlich angelegt?

 

Jahreshauptversammlung 2017

(c) HvL 2017 JHV 11.03.2017

(c) HvL 2017 JHV 11.03.2017

Prägend für die Jahreshauptversammlung 2017 war insbesondere das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte  vom 6. Juni 2016 in der Beschwerde Madaus gegen Deutschland:

Im Februar 2017 konnte aufgrund des positiven EGMR-Urteils die Wiederaufnahme des nationalen strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahrens vor dem Landgericht Dresden beantragt werden. Hierzu erklärte  der prozessführende Rechtsanwalt Dr. Johannes Wasmuth in einer Pressemitteilung vom 17. Februar 2017, dass wesentliche, neue rechtshistorische Erkenntnisse vorliegen, die den Vortrag weiter untermauern und dezidierte Antworten auf die bisherigen Einwendungen des Landgerichts Dresden geben.

Rechtsanwalt Dr. Thomas Gertner stützt sich in seinem weiteren prozessualen Vorgehen ebenfalls auf das Urteil des EGMR: Nach  der Zurückweisung seiner Beschwerden durch das Bundesverfassunsgericht am 26. September 2016 hat er nach Ausschöpfung des nationalen Rechtsweges ebenfalls bereits Beschwerde vor dem EGMR eingelegt, u.a. unter Bezugnahme auf das EGMR-Urteil im Fall Madaus.

(c) HvL 2017 JHV 11.03.2017

(c) HvL 2017 JHV 11.03.2017

Rechtsanwalt Dr. Christoph von Katte informierte über die Neuausrichtung der Diskussion über Windkraft auf ehemaligen BVVG-Flächen: Seit dem Urteil des Kammergerichts Berlin vom 21. Dezember 2016 geht es nicht mehr nur um die Abführung von 75% des Erlöses von Windkraftanlagen, sondern der BVVG wird  ein Rückkaufsrecht von Flächen eingeräumt, sobald auf diesen die Errichtung einer Windanlage rechtlich möglich ist. Hierzu ist die Entscheidung des Bundesgerichtshofs  abzuwarten.

Dr. Jörg Gerke stellte in seinem Vortrag insbesondere die Konzentration von Agrarland in den neuen Bundesländern, auch im Vergleich zu anderen postkommunistischen EU-Staaten im Zusammenhang mit land grabbing dar, insbesondere als Folge der verfehlten Wiedervereinigungspolitik im Agrarbereich, die die vorhandenen LPG-Strukturen zementierte, oftmals in Form unrechtmäßig umgewandelter Nachfolgegesellschaften. Wesentlich für die Wiedervereinigungspolitik gegen die grundgesetzlich geschützte Eigentumsgarantie ist die ausgeklügelte Einflussnahme der LPG-Kader. Diese Fehlentscheidung des Gesetzgebers für die Erhaltung unproduktiver, riesiger Agrarstrukturen ermöglichte erst die Entwicklung, gegen die heute der Gesetzgeber relativ machtlos entgegenzusteuern versucht, nämlich den Einkauf außerlandwirtschaftlicher sog. Investoren in große, aber offenbar wenig erfolgreiche LPG-Nachfolgebetriebe.

Sollten Sie als Leser dieses Beitrags und Nichtmitglied des HvL an den Vorträgen interessiert sein, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des HvL in Salzgitter.

Agrarkartelle in Ostdeutschland

Vor 25 Jahren war es Winter in Deutschland und der Schnee lag über dem noch jungen Weizen. Doch gerade in den östlichen Teilen der Bundesrepublik war etwas anders als sonst, denn es war der letzte Weizen, der in der noch existierenden DDR geerntet werden sollte. Nicht nur marode Bausubstanz und Industrie markierten den Unterschied zwischen Ost und West, es waren genauso die riesigen Äcker, die von industriell organisierten LPGen bewirtschaftet wurden und sich so sehr von der bäuerlichen Struktur Westdeutschlands absetzten. Das Land, auf dem diese Kolchosen wirtschafteten, war zum einen Teil blutig geraubt , zum andern Teil samt der Bauern, die auf ihm saßen, versklavt worden.

Nicht umsonst ging daher bei vielen die  Hoffnung mit der politischen Wende einher, dass dieser Zustand nicht länger anhalten würde. 25 Jahre danach sieht die Bilanz ernüchternd aus: die riesigen Äcker sind geblieben, genauso wie die Produktionsgenossenschaften, die auf ihnen wirtschaften. Selbst die Köpfe, die sie leiten, sind in den vielen Fällen die gleichen wie vor 25 Jahren. Es ist ein dunkles Kapitel der Wiedervereinigung, das man gerne tot zu schweigen versucht.

Ausgerechnet die links-grüne TAZ hat sich nun dieses Themas angenommen und zeigt in ihrem Artikel „Agrarkartelle in Ostdeutschland“ schonungslos, was sonst gerne vertuscht wird.

http://taz.de/Agrarkartelle-in-Ostdeutschland/!139358/