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2019 – Ein Gedenkjahr

2019 – ein ereignisträchtiges Jahr mit Anlässen zur Freude, aber auch zum Gedenken

30 Jahre Mauerfall und 70 Jahre Gründung der DDR bewegen besonders:

Die Gründung der DDR – als fortgesetzte Legalisierung des kommunistisch-stalinistischen Unrechts in der Sowjetischen Besetzungszone mit fortwirkendem Terror gegen Menschen, die sich nicht it dem sog. „demokratischen“ und „antifaschistischen“ Arbeiter- und Bauernstaat identifizieren wollten.

Der Mauerfall – als Ereignis, das Hoffnung weckte, dass nun Recht und Wahrheit siegen werden. Trotz des Glücks und der Freude über das wiedervereinigte Deutschland, die wiedervereinigten Familien, die offenen Grenzen zwischen Ost- und Westdeutschland und -Europa bleiben Trauer, Wut und Enttäuschung. Trauer über die zahlreichen Menschen, deren Leben zerstört wurde, Wut und Enttäuschung über den bis heute andauernden Kampf um eine ideologiebefreite Aufarbeitung und Würdigung der Opfer.

Die Würdigung der Opfer kann nur ergänzend durch Gedenkstätten mit lang anhaltender Wirkung erfolgen, sie sollte sich auch insbesondere in dem tätigen Einsatz unseres Staates für eine Wiedergutmachung zeigen, der sich an dem materiellen und immateriellen Schaden orientiert, den die Opfer erlitten haben. Die Situation ist eine andere: Zahlreiche Opfer streiten und kämpfen bis heute – 30 Jahre nach dem Mauerfall – vor Gericht um Rechtsprechung. Die Ignoranz von Gerichten und Gesellschaft stehen der Würdigung der Opfer diametral entgegen. Menschen, denen ihr ganzes Hab und Gut genommen wurde und deren Angehörige die Lagerhaft mit dem Leben bezahlt haben, wird beispielsweise von einem Mitglied der Treuhand/BVVG-Aufarbeitungskommission entgegengehalten, bei einer Rückgabe des Eigentums wäre ja neues Unrecht entstanden.

Welche Maßstäbe werden hier eigentlich angelegt?

 

Gemeinsame Resolution im Niedersächsischen Landtag

Das gemeinsame Treffen der Verbände von SED-Opfern aus Sachsen-Anhalt und Niedersachsen am 30. Mai 2017 im Niedersächsischen Landtag hatte die gemeinsame Verabschiedung einer Resolution zum Ziel, die politisch wirksam werden soll, zuerst in der Enquetekommission „Verrat an der Freiheit – Machenschaften der Stasi in Niedersachsen“, dann aber insbesondere auf Bundesebene. Ergebnis: Einstimmige Verabschiedung, auch nachdem das HvL die Einbeziehung der SBZ als zwingend erforderlich angeregt hatte. Zentrales Anliegen aller Opferverbände ist die Entfristung der Rehabilitierungsgesetze, die geringste akzeptable Zeitspanne wäre eine Verlängerung der Antragsfristen bis 2040.

Darüber hinaus standen im Zentrum der Diskussionen Probleme der Opfer bei der Rehabilitierung, Sie scheitert nicht selten daran, dass sich Gerichte und Gutachter den Standpunkt der existierenden Verfolgungsakten zu eigen machen ! Diese spiegeln selbstverständlich die Sichtweise eines Unrechtsstaates ! Umso erschreckender ist es, dass diese Unterlagen Grundlage für die Urteilsfindung in unserem Rechtsstaat sind.

Unser Fazit: Solange staatlicherseits keine Korrektur der Unrechts- und Willkürakte aus der sowjetischen Besatzungs- und DDR-Diktatur erfolgt, bleibt das wiedervereinigte Deutschland ein fraglicher Rechtsstaat.

21.Bundeskongress in Magdeburg

Auf dem  diesjährige Bundeskongress der Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen, vom 28. bis 30. April 2017 in Magdeburg, wurde die vielfach noch immer fehlende Anerkennungen von  Geschädigten und deren Rehabilitierung gefordert. Beeindruckend war die Festrede von Marianne Birtler, vor Roland Jahn Leiterin der Bundeszentrale für die Stasi-Unterlagen, die im Hinblick auf Anpassungen an einen Unrechtsstaat davon sprach: „Wer sich nicht bewegt, spürt keine Ketten“. Die europäische Dimension der Aufarbeitung stellte Frau Dr. Neela Winckelmann ins Zentrum Ihrer eindringlichen und bewegenden Rede. Als Geschäftsführerin der Platform of European Memory and Conscience setzt sie sich ein für

einen Gedenktag für die Opfer aller Diktaturen

 – ein Vorhaben, das äußerst kontrovers diskutiert wird, weil die Akzeptanz der Opfer des Kommunismus wesentlich niedriger ist als die der Opfer des Nationalsozialismus. Den Opfern des Kommunismus wird zwar unter Beteiligung von nationalen Regierungsvertretern im Europaparlament am 23. August eines jeden  Jahres gedacht, dem Tag des Hitler-Stalin-Paktes im Jahr 1939, Frau Dr. Winckelmann wies aber in der Podiumsdiskussion darauf hin, dass bisher nie ein deutscher Vertreter an dem Gedenken teilgenommen hat – für das Auditorium wahrlich keine Überraschung. Damit schließt sich der Kreis: Obwohl Aufarbeitung und Wiedergutmachung staatlichen Unrechts zentrale Aufgaben von Politik und Gesellschaft sind – die Parteiprogramme behaupten dies zumindest- versagt die Politik in weiten Teilen der Aufarbeitung. Die Redebeiträge von Vertretern der Opferverbände machten das unermessliche Ausmaß des Unrechts und der vielfachen Menschrechtsverletzungen erst deutlich. Den Beitrag des HvL, der sich auch auf das Tagungsthema  „Erinnern und Zeichen setzen! Zeugnisse politischer Verfolgung und ihre Botschaft“  bezieht, finden Sie hier in Textform bzw. als Aufzeichnung des gesprochenen Wortes. Die gesamte Tagungsdokumentation   ist auf der Homepage der Aufarbeitungsbeauftragten des Landes Sachsen-Anhalt in Form von Audio-, Bild- und Schriftdokumenten sehr gut aufbereitet (https://aufarbeitung.sachsen-anhalt.de/service/bundeskongresse-in-sachsen-anhalt/).

Strafrechtliches Rehabilitierungsverfahren im Fall Madaus geht weiter

Seit Februar d. J. betreib Dr. Udo Madaus die Wiederaufnahme des Strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahrens vor dem Landgericht Dresden. Hintergrund ist das für Dr. Udo Madaus positive Urteil des EGMR vom 6. Juni 2016, in dem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Bundesrepublik Deutschland wegen Verstoß gegen das Recht auf öffentliche Gerichtsverhandlung, das durch Art. 6 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützt ist.

In seiner Presseerklärung vom 17. Februar 2017 geht der prozessbevollmächtigte Rechtsanwalt Dr. Johannes Wasmuth auf die Rechtshistorie des Falles ein sowie insbesondere auf neue Erkenntnisse, die für die Beantragung der Wiederaufnahme des Strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahrens vor dem Landgericht Dresden entscheidend sind.

Im Ergebnis kommt Dr. Wasmuth zu folgendem Schluss: Daß dann doch die meisten Unternehmer verurteilt wurden, beruht auf dem krassen Rechtsmißbrauch der praktizierten Repressionsverfahren, an denen sich – trotz mancher Proteste – auch Vertreter von CDU und LPD beteiligt haben. Sie wurden strikt nach dem Vorbild der zuvor in der UdSSR erfolgten Repression der „stalinistischen Säuberungen“ durchgeführt, die auch unter der Bezeichnung des „Großen Ter rors“ in die Geschichte eingegangen sind.

Lesen Sie die vollständige Presseerklärung.

 

 

20. Bundeskongress in Rostock vom 22.- 24. April 2016

Auf dem „20. Bundeskongress der Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen und zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur sowie der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur mit den Verfolgtenverbänden und Aufarbeitungsinitiativen“ in Rostock forderte Präsidentin Elisabeth Salomon in ihrer Ansprache, das kommunistisch-stalinistische Unrecht und die krassen Menschenrechts-verletzungen in der SBZ und deren Folgewirkungen in der DDR verstärkt in die Arbeit der Landesbeauftragten einzubeziehen. Das „schwarze Loch“ zwischen den beiden deutschen Diktaturen müsse explizit Teil der Aufarbeitung werden, da durch den menschen-verachtenden Stalinismus in der SBZ die Grundlagen gelegt wurden für das anschließende DDR-Unrecht. Nicht umsonst hatte Bundespräsident Gauck bei seiner ersten Antrittsrede von einer Kontinuität der Diktaturen von 1933 bis 1989 gesprochen.

Ansprache E. Salomon in Rostock am 23.04.2016

20. Bundeskongress-Tagesordnung S.1 / S.2