Vertreibungsrehabilitierung – moralische Rehabilitierung – Kreisverweisungsrehabilitierung
Grundlage für die Vertreibungsrehabilitierung (Kreisverweisungsrehabiitierung , moralische Rehabilitierung) ist die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Dezember 2009, in der die Kreisverweisung eindeutig als schwere Menschenrechtsverletzung und politische Verfolgung gewertet wird.
Als einziges Bundesland informiert Sachsen-Anhalt seit 2011 Opfer der Bodenreform über die Möglichkeit, die Kreisverweisungsrehabilitierung zu beantragen. Grundlage für die Anschreiben sind die aus dem Ausgleichsleistungsverfahren bekannten Anschriften. Auf diese Weise hat das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt an mehr als 5.000 Betroffene das nachfolgende Schreiben mit dem dazugehörigen Formular für die Beantragung der Vertreibungsrehabilitierung verschickt, das auch als Muster für die Beantragung der Vertreibungsrehabilitierung in den übrigen Bundesländern verwendet werden kann.
Sehr geehrter Herr Haars,
ich wuerde gerne die Rehabilierung meines Urgrossvaters bei den Behoerden beantragen. Wie mache ich das ?
Mit freundlichen Gruessen
Roland Fries