Die Bundesregierung hat nach der Entscheidung des EGMR in der Beschwerde Madaus gegen Deutschland darauf verzichtet, die Große Kammer anzurufen. Damit hat die Entscheidung des EGMR vom 9. Juni 2016 Rechtskraft erlangt.
Bei der Informationsveranstaltung in Berlin am 23. Juli 2016 legte Dr. Udo Madaus in seiner Einführungsrede die skandalösen Umstände der bisherigen nationalen Verfahren auf strafrechtliche Rehabilitierung minutiös dar. Er gibt damit zwar lediglich einen Einblick in die haarsträubende Handlungweise des Landgerichts Dresden – der aber ist stellvertretend für zahlreiche Klagen von Opfern der kommunistisch-stalinistischen Boden- und Wirtschaftsreform, die nicht selten ohne exakte Prüfung des vorgetragenen Sachverhalts mit Pauschalfloskeln und Pauschalurteilen abgeschmettert wurden.