Archiv des Autors: Salomon

Reha-Entfristung unbestritten – aber die Zeit drängt

Anhörung im Rechtsausschuss am 11.Septeber 2019 zur Novellierung der Rehabilitierungsgesetze

Für alle neun vom Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages geladenen Sachverständigen war klar: Die im Reha-Gesetzentwurf BMJV vorgesehene Entfristung bei allen drei Rehabilitierungsgesetzen ist zwingend erforderlich. Ansonsten aber ließen sie kaum ein gutes Wort an dem zur Diskussion stehenden Entwurf, der primär die Rehabilitierungschancen für Heimkinder der DDR verbessern sollte. Sie können nach bestehender Gesetzeslage nämlich kaum Hoffnung auf eine Rehabilitierung durch die zuständigen Gerichte haben, da die bisherige Anerkennungsquote bei lediglich ca. 10% liegt. Teilweise wurden die vorgesehenen Regelungen sogar als Verschlechterungen gegenüber der aktuellen Situation eingestuft. Gefordert wurde insbesondere auch die gesetzlich geregelte Möglichkeit einer mündlichen Anhörung in strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahren, die sich bisher auf Akten stützten, in denen das Verfolgungsgeschehen selbstverständlich nicht zu finden ist. Gerade das aber sei bei der Urteilsfindung wesentlich, so der Sachverständige Rechtsanwalt Dr. Johannes Wasmuth, der sich bei dieser Einschätzung auf ein von ihm geführtes strafrechtliches Rehabilitierungsverfahren bezog. Wiederholt wiesen die Sachverständigen auf den Text der Bundesratsinitiative hin, aus dem sich ein tatsächlicher Fortschritt bei den Regelungen für Heimkinder ergeben würde. Insgesamt wurde gefordert, die rehabilitierungsrechtlichen Vorschriften für Heimkinder eingehend zu überarbeiten und auch noch weitere Fallgruppen (u.a. verfolgte Schüler) in die Rehabilitierungsgesetzgebung aufzunehmen. Auf Nachfragen von Bundestagsabgeordneten verwies Dr. Wasmuth auf seinen bekannten umfassenden Reha-Gesetzentwurf-Dr.Wasmuth, in dem weitere Opfergruppen, so auch Vertreibungsopfer, berücksichtigt sind. Der Sachverständige Tom Sello, Aufarbeitungsbeauftragter des Landes Brandenburg, schlug deshalb vor, ein Gesetz zur Entfristung abzukoppeln von einem Gesetz zur Verbesserung der rehabilitierungsrechtlichen Vorschriften für verschiedene Opfergruppen, weil letzteres noch erheblichen Diskussionsbedarf und damit Zeitbedarf erfordern würde. Die Zeit für die Entfristung aber drängt, weil nach bisheriger Gesetzeslage die Antragsfrist für strafrechtliche, verwaltungsrechtliche und berufliche Rehabilitierungen am 31.12.2019 endet. Dieser Vorschlag deckt sich mit der Stellungnahme von HvL-BVdV.

Fazit: Trotz klarer Aussagen der Sachverständigen bleibt die Ungewissheit über eine rechtzeitige Entfristung, wobei jedoch interne Informationen aus den Abgeordnetenbüros darauf hinweisen, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarte Entfristung der Rehabilitierungsgesetze kommen wird.

Die ausführlichen Unterlagen zur Anhörung:
Reha-Tagesordnung-Anhörung 11.09.19
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Diskussion in der Staatskanzlei

Das Treffen mit Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt, am 7. März 2019 in der Staatskanzlei nutzte die Verfasserin, um auf die krassen Menschenrechtsverletzungen im Zuge der kommunistisch-stalinistischen Boden- und Wirtschaftsreform hinzuweisen und eine umfassende Rehabilitierung der Opfer zu fordern. Während den Opfern lediglich eine Vertreibungsrehabilitierung ohne materielle Folgeanspräche gewährt werde, würden sich die Bundesrepublik, aber auch das Land Sachsen-Anhalt als Hehlerstaat betätigen, und das Eigentum der Opfer nach wie vor meistbietend verkaufen. Alle an dem Gespräch teilnehmenden Opferverbände Sachsen-Anhalts forderten, die PMO-Mittel für Zwecke der Opfer einzusetzen, so u.a. für die Tätigkeit der Opferverbände und zur sozialen Unterstützung von mittellosen Opfern der SBZ/DDR-Diktatur.

2019 – Ein Gedenkjahr

2019 – ein ereignisträchtiges Jahr mit Anlässen zur Freude, aber auch zum Gedenken

30 Jahre Mauerfall und 70 Jahre Gründung der DDR bewegen besonders:

Die Gründung der DDR – als fortgesetzte Legalisierung des kommunistisch-stalinistischen Unrechts in der Sowjetischen Besetzungszone mit fortwirkendem Terror gegen Menschen, die sich nicht it dem sog. „demokratischen“ und „antifaschistischen“ Arbeiter- und Bauernstaat identifizieren wollten.

Der Mauerfall – als Ereignis, das Hoffnung weckte, dass nun Recht und Wahrheit siegen werden. Trotz des Glücks und der Freude über das wiedervereinigte Deutschland, die wiedervereinigten Familien, die offenen Grenzen zwischen Ost- und Westdeutschland und -Europa bleiben Trauer, Wut und Enttäuschung. Trauer über die zahlreichen Menschen, deren Leben zerstört wurde, Wut und Enttäuschung über den bis heute andauernden Kampf um eine ideologiebefreite Aufarbeitung und Würdigung der Opfer.

Die Würdigung der Opfer kann nur ergänzend durch Gedenkstätten mit lang anhaltender Wirkung erfolgen, sie sollte sich auch insbesondere in dem tätigen Einsatz unseres Staates für eine Wiedergutmachung zeigen, der sich an dem materiellen und immateriellen Schaden orientiert, den die Opfer erlitten haben. Die Situation ist eine andere: Zahlreiche Opfer streiten und kämpfen bis heute – 30 Jahre nach dem Mauerfall – vor Gericht um Rechtsprechung. Die Ignoranz von Gerichten und Gesellschaft stehen der Würdigung der Opfer diametral entgegen. Menschen, denen ihr ganzes Hab und Gut genommen wurde und deren Angehörige die Lagerhaft mit dem Leben bezahlt haben, wird beispielsweise von einem Mitglied der Treuhand/BVVG-Aufarbeitungskommission entgegengehalten, bei einer Rückgabe des Eigentums wäre ja neues Unrecht entstanden.

Welche Maßstäbe werden hier eigentlich angelegt?

 

Erika Steinbach ist nicht die Einzige

Erika Steinbachs Austritt aus der CDU verbunden mit einem Verlassen ihres angestammten Platzes im Deutschen Bundestag in den Reihen von CDU/CSU spricht eine deutliche Sprache. Eine Abweichlerin? Nein, dafür gibt es zu viele Abgeordnete, die inhaltlich mit ihr übereinstimmen.

Man mag es kaum glauben, dass eine Politikerin, die mehr als 40 Jahre Mitglied der CDU war und sich für oft ungeliebte Themen stark gemacht hat, resigniert. Ihre wohl begründete Austrittserklärung vom 15. Januar 2017 macht diesen Schritt aber verständlich (http://www.erika-steinbach.de/).

Als Vorsitzende des Bundes der Vertriebenen hat sich Erika Steinbach vehement eingesetzt für eine Aufarbeitung des Unrechts und der Verbrechen, die an Deutschen bei den Massenvertreibungen am Ende des 2.Weltkrieges begangen wurden. Ihr Ziel war es, dieses Anliegen in der Mitte der Gesellschaft zu verankern: Eine Mahnung gegen  Vertreibungen und Erinnerung an die Leistungen der Vertriebenen als wesentlichenTeil deutscher Geschichte.

Dies ist ihr mit ihrem Projekt „Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ gelungen, auch wenn dieses infolge politischer Einflussnahme, aber eben auch Unterstützung, nicht mehr allein den ursprünglichen Zweck erfüllt.

18. August 2016: Strafanzeige beim Generalbundesanwalt

Erstes Verfahren gegen Grenzschützen an den Außengrenzen des Ostblocks

Droht den tschechoslowakischen Grenzschützen Strafverfolgung durch den Generalbundesanwalt?

18. August 2016 – Die „Platform of European Memory and Conscience” (PEMC) stellt Strafanzeige beim Generalbundesanwalt „wegen der Ermordung von fünf deutschen Staatsangehörigen durch das kommunistische Regime in der Tschechoslowakei“ an der Außengrenze des damaligen Ostblocks. Den Opfern war die Flucht aus der DDR bis an die tschechoslowakische Grenze zu Österreich bzw. zur Bundesrepublik Deutschland gelungen, auf den letzten Metern aber wurden sie durch die Schüsse von Grenzsoldaten bzw. die Bisse von Grenzhunden so schwer verletzt, dass sie verstarben. Es ist das erste Verfahren gegen Grenzsoldaten an der Außengrenze des Ostblocks, bisherige Strafverfahren betrafen allein Mauerschützen an der innerdeutschen Grenze. Nach dem Fall des Eisernen Vorganges wurde zwar bereits in der Tschechoslowakei bzw. Slowakei gegen die verantwortlichen Grenzsoldaten Anklage erhoben, zu einer Verurteilung kam es aber in keinem Fall. Vielfach waren ehemalige Funktionsträger des kommunistischen Regimes an der Urteilsfindung beteiligt. Die Ermittlungen offenbarten, dass die verantwortlichen Grenzsoldaten sogar wegen ihres Verhaltens, nämlich „den vorbildlichen Schutz an der Grenze“ durch Kurzurlaub und Geschenke belobigt worden waren.

Erneut wird die brutale, grausame, menschenverachtende Haltung kommunistischer Regime ins Blickfeld gerückt durch die tragischen Todesfälle auf der Flucht:

Der Fall Richard Schlenz (erschossen am 27.08.1967)

Der Fall Gerhard Schmidt (erschossen am 06.08.1977)

Der Fall Kurt Hoffmeister (erschossen am 21.08.1977)

Der Fall Hartmut Tautz (von Hunden zerfleischt am 08.08.1986, verstorben am 09.08.1986)

Der Fall Johann Dick (erschossen am 18.09.1986)

Pressemitteilung der PEMC vom 25.08.2016_ Die Opfer und die Verantwortlichen

25 Jahre Agrargenossenschaften = 25 Jahre Verschweigen und Vertuschen

Viele Agrargenossenschaften sind dabei, die Betriebe an die nächste Generation weiterzugeben. Zentrales Anliegen ist dabei  nach Aussage des neu gewählten DBV-Vizepräsidentin Wolfgang Vogel  auf dem Bauerntag 2016 in Hannover

die Sicherung des Eigentums!

Vogel, selbst ehem. Vorsitzender der LPG-Pflanzenproduktion Beiersdorf und heute Geschäftsführer der Bauernland GmbH Beiersdorf, ist als DBV-Vizepräsident Nachfolger von Udo Folgart und in dieser Funktion für die Angelegenheiten der Neuen Bundesländer verantwortlich.

Eigentum und Agrargenossenschaften passen zusammen wie Hund und Katze:

– geplant und initiiert von kommunistisch-stalinistischen Polit-Agitatoren

– entstanden durch den Eigentumsraub an grausam vertriebenen Familien, genannt „demokratische Bodenreform“,

– gewachsen durch die Zersetzung und Knechtung der freien Bauern, genannt „Zwangskollektivierung“

– nach der Wiedervereinigung rechtswidrige, betrügerische LPG-Umwandlungen mit gefälschten Bilanzen, wie Prof. Walter Bayer von der Universität Jena nachgewiesen hat (http://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/leben/detail/-/specific/Jenaer-Jurist-Walter-Bayer-Nahezu-alle-LPG-Umwandlungen-waren-fehlerhaft-825716658)

– Betrug an den ausscheidenden LPG-Mitgliedern in Millionenhöhe (Bauernland in Bonzenhand, Spiegel  24/1995 http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-9198023.html).)

Es mutet geradezu grotesk an, wenn einstige LPG-Vorsitzende und heutige Geschäftsführer von LPG-Nachfolgebetrieben das Eigentum hochhalten, nachdem sie jahrzehntelang die Rechte von Eigentümern mit Füssen getreten haben. Heute fordern sie für sich Eigentumsrechte und bringen die offensichtlich geschichtsvergessenen Funktionäre des DBV hinter sich. Wann wachen die deutschen Bauern eigentlich auf?

Das alles missachtend hat sogar der bundesdeutsche Gesetzgeber nach der Wiedervereinigung dazu beigetragen, dass die Nutznießer der DDR-Diktatur Eingang gefunden haben in die Gesetzgebung für die Wiedergutmachung an den Opfern der kommunistisch-stalinistischen Bodenreform. Auf der Grundlage des Ausgleichsleistungsgesetzes  „Gesetz über staatliche Ausgleichsleistungen für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können“ konnten LPG-Nachfolgebetriebe hunderte von Hektar zu begünstigten Preisen erwerben. Damit waren sie um ein vielfaches besser gestellt als die tatsächlich geschädigten Opfer – eine Neuauflage der Verhöhnung der Opfer.

Anstelle der Beweihräucherung über die Leistungen von Agrargenossenschaften, sollten der Deutsche Raiffeisenverband und der DBV endlich ehrlich mit der bedrückenden Geschichte ehemaliger LPGen umgehen. Eine konsequente Aufarbeitung ist mehr als überfällig. Vor wenigen Jahren äußerste sich der Vorsitzende einer Agrargenossenschaft gegenüber einem „Alteigentümer“, dass er dafür sorgen werde, dass er kein Bein auf den Boden bekommt! Heute sitzt besagter Vorsitzender im Kreistag und vertritt dort die Landwirte der Region.

Der Fall Emil Rascher

dokumentiert von Bernd Hallbauer am 13. April 2016

Arbeitsweise LAROV – Ein Fall für den Verfassungsschutz?

LAROV verstößt seit 1990 gegen Artikel 20 Abs. 3 GG in Verbindung mit § 31 Abs. 1 VermG und verwendet seit 1991 von MfS-Vorläuferbehörden 1948 gefälschte Unterlagen zur Begründung der Ablehnung von Restitutionsanträgen.

Worum geht es?

Das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen (LAROV) in Dresden ist seit 1990 auch für die Bearbeitung von Rückübertragungsanträgen auf von 1945 bis 1949 entzogene betriebliche Vermögenswerte zuständig.

Laut Grundgesetz Art. 20 Abs. 3,  2. Halbsatz, sind die Behörden – somit auch das Landesamt – an Gesetz und Recht gebunden. Das für das Landesamt zutreffende Gesetz ist das „Vermögensgesetz“. § 31 Abs. 1 verpflichtet die Behörde, den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln. Diese gesetzliche Pflicht erfüllte das Referat „Enteignungen 1945-1949“ vom Landesamt nicht! Für seine Entscheidungen über die 1990 gestellten Restitutionsanträge benutzt das Landesamt von MfS-Vorläuferbehörden 1948 gefälschte Unterlagen, die es vom Staatsarchiv Dresden im Dezember 1991 erhielt. Ohne Prüfung der Unterlagen lehnte das Landesamt inzwischen Tausende Anträge von Alteigentümern auf Rückübertragung ihrer ehemaligen Unternehmen und ihres privaten Grundbesitzes ab. Durch die fehlenden Arbeitsplätze und ausbleibenden Gewerbesteuern dieser Unternehmen ist dem Freistaat Sachsen ein Milliardenschaden entstanden.

Die Fälschung der Unterlagen hat der Zwickauer Bernd Hallbauer dem Landesamt inzwischen nachgewiesen. Als Vertreter der Erben nach Baumeister Emil Rascher aus Zwickau führte er seit 1991 Recherchen in deutschen und russischen Archiven nach Unterlagen über die Begründungen der Einziehung der privaten Grundstücke des Ehepaares Rascher und des Baugeschäfts Emil Rascher in Zwickau. Bei seinen jahrelangen Recherchen im Stadtarchiv Zwickau, in den drei Staatsarchiven in Dresden, Leipzig und Chemnitz sowie im Bundesarchiv in Berlin stellte er anhand der Benutzerblätter in den von ihm eingesehenen Akten und verfilmten Akten fest, dass bisher kein Mitarbeiter des Landesamtes diese Akten je einsah. Die Einsicht in die Archivakten war aber erforderlich, um den gesetzlichen Auftrag zur Ermittlung des Sachverhalts von Amts wegen zu erfüllen.

Das Ergebnis der Recherchen von Hallbauer waren u. a. Unterlagen mit folgenden Nachweisen:

  1. Die Alliierte Kommandantura Berlin erließ am 27.02.1947 einen Befehl (siehe Anlage), wonach deutsche Behörden ohne vorherige schriftlich erteilte Genehmigung der jeweiligen Militärregierung keinen Zugriff auf deutsche Vermögen ausüben durften. Dieser alliierte Befehl ist den Vermögensämtern und Verwaltungsgerichten bisher nicht bekannt. Der Befehl ist im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes über sowjetische Enteignungsverbote ein generelles alliiertes Enteignungsverbot.
  2. Von 1945 bis 1949 gab es eine durchgehend gültige rechtsstaatlich korrekte Befehlskette der Alliierten Kontrollbehörden und der SMAD einschl. Geheimbefehle. Danach waren Enteignungen in der SBZ nur durch konkrete direkte SMAD-Befehle oder durch Strafurteile sowjetischer Militärtribunale oder ab 1948 durch deutsche Strafgerichte als „Willen der sowjetischen Besatzungsmacht“ und allein gültiges Besatzungsrecht zulässig. Mit dem Volksentscheid in Sachsen am 30.06.1948 wurde nur das Prinzip bestätigt. Für alle als Kriegsverbrecher und Naziaktivisten Beschuldigte musste erst ein gerichtliches Verfahren gemäß SMAD-Befehl Nr. 201 vom 16.08.1947 und Kontrollratsdirektive Nr. 38 vom 12.10.1946 geführt werden.
  3. Das Landesamt in Dresden verwendet seit 1990 eine von den MfS-Vorläufern Deutsche Verwaltung des Innern (DVdI) und Kommissariats 5 (K5) (seit 08/1946 unter der „Oberhoheit“ von Vizepräsident Erich Mielke) 1948 gefälschte Fassung vom Beschluss der DWK S 9/48 vom 31.03.1948, die Grundlage für Enteignungen in der SBZ bis 1949 war, auch als Grundlage für behördliche Entscheidungen über eine Ablehnung von Anträgen auf Restitution. Die Fälschung war dem Landesamt bisher nicht bekannt.

Das Ergebnis dieser Recherchen wurde dem Zwickauer Hallbauer von der Generalstaatsan-waltschaft der Russischen Föderation/Hauptmilitärstaatsanwaltschaft Moskau mit einem an die Deutsche Botschaft gesandten Dokument über Baumeister Emil Rascher bestätigt. Gegen Baumeister Emil Rascher lag von Seiten der sowjetischen Militärverwaltung in den Jahren 1945 bis 1949 nichts vor. Es war allein der kommunistische Rat der Stadt Zwickau, der mit Hilfe der MfS-Vorläuferbehörden DVdI und K5 die privaten Wohnhäuser von Frieda und Emil Rascher sowie das Baugeschäft von Baumeister Emil Rascher in seinen Besitz brachte.

Hallbauer recherchierte auch, wie das ohne Vorliegen eines Enteignungsaktes gelang:

Der kommunistische Rat der Stadt Zwickau ließ in den Grundbüchern die Seiten “Eigentümer“ mit der Eintragung von Frieda und Emil Rascher als Eigentümer vernichten und sich mit Datum vom 31.05.1948 als Eigentümer eintragen, obwohl kein Befehl und kein Urteil über eine Vermögenseinziehung vorlag. Den erforderlichen Enteignungsakt gab es für das Ehepaar Rascher also nicht.

Um den Diebstahl des Eigentums des Ehepaares Rascher „rechtlich“ abzusichern, stellte die Staatsanwaltschaft Zwickau mit dem gleichen Datum 31.05.1948 einen Strafantrag auf Einziehung des Vermögens und 1 Jahr und 6 Monate Gefängnis. Mit Urteil der 14. Kleinen Strafkammer beim Landgericht Zwickau vom 16.11.1948 wurde das Strafverfahren wieder eingestellt. Die Staatsanwaltschaft Zwickau legte jedoch dagegen Revision ein. Mit Urteil OLG Dresden vom 27.04.1949 wurde das Urteil LG Zwickau vom 16.11.1948 wieder aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Verhandlung an das LG Zwickau zurückverwiesen. Am 10.11.1949 wurde das Strafverfahren erneut eingestellt, allerdings ohne Urteil.

Die Strafakte der Staatsanwaltschaft Zwickau mit dem Strafantrag vom 31.05.1948 war jedoch ab 1990 nicht auffindbar. Der Zwickauer Bernd Hallbauer gab die Suche jedoch nicht auf. Mit Unterstützung der Stasi-Unterlagenbehörde, die ihm eine Akten-Nummer mitteilen konnte, fand er schließlich 2013 die Strafakte mit dem Strafantrag in einem Archiv.

Das MfS hatte die Akte nach Einstellung des Strafverfahrens 1949 im Zentralarchiv des MfS versteckt. Warum wohl?

Der Zwickauer informierte schon 2013 gemeinsam mit dem CDU-Landtagsabgeordneten Gerald Otto den Präsidenten der Landesdirektion Sachsen, Herrn Dietrich Göckelmann, die Vizepräsidentin Frau Carolin Schreck und mit Schreiben vom 31.07.15 Herrn Ministerpräsident Stanislaw Tillich sowie das Sächsische Staatsministerium des Innern über den Sachverhalt mit der Verwendung von gefälschten Unterlagen. Eine Antwort erhielt er bis heute nicht  Warum wohl?

Hierzu: Bekanntmachung der Kontrollbehörden.

Angelegenheit betreffend das unter Kontrolle einer der Besatzungsbehörden stehende Eigentum.

Berlin, den 27. Febr. 1947

Die Alliierte Kommandantura Berlin ordnet wie folgt an:

  1. Ohne vorherige schriftlich erteilte Genehmigung der Militärregierung des Sektors, in welchen das Eigentum sich befindet, darf kein deutsches Gericht die Zuständigkeit beanspruchen oder ausüben in Fällen, welches das auf Grund des Gesetzes Nr. 52 der amerikanischen, britischen und französischen Militärregierung oder des Befehls Nr. 124 des sowjetischen Oberbefehlshabers der Kontrolle unterliegende oder unter Kontrolle stehende Eigentum bzw. das kraft Anordnung einer der Besatzungsbehörden eingezogene oder der Konfiszierung unterworfene Eigentum betreffen.
  2. In Fällen, in denen die Gründe zur Prozessführung vor dem 8. Mai 1945 entstanden sind, wird obige Genehmigung in der Regel nicht erteilt.
  3. Irgendwelcher Urteilsspruch, der bereits gefällt wurde oder hiernach in einem solchen Prozess gefällt wird, der ohne Bewilligung der Militärregierung des Sektors, in welchem sich das Eigentum befindet, eingeleitet wurde, ist nichtig, und irgendwelche Maßnahmen zur Durchsetzung eines solchen Urteilsspruches ist ungültig.
  4. Ohne vorherige schriftlich erteilte Genehmigung der Militärregierung des Sektors, in welchem sich das Eigentum befindet, darf keine Eintragung in das Grundbuch stattfinden betreffend Eigentum, das der Kontrolle der Konfiszierung unterliegt, wie dies in § 1 dieser Anordnung bezeichnet ist.
  5. Bevor ein deutsches Gericht oder das Grundbuchamt in einer bewegliches oder unbewegliches Eigentum angebenden Sache handelt, hat das Gericht bzw. das Grundbuchamt schriftliche Erklärungen von allen am Verfahren interessierten Parteien anzufordern, die in allen Einzelheiten wahrheitsgetreu sein müssen und von den betreffenden Parteien oder deren Rechtsanwälten abzugeben sind, dass das Eigentum der Kontrolle oder der Konfiszierung nicht unterliegt, wie in § 1 angeführt ist.
  6. Ohne vorherige schriftlich erteilte Genehmigung der Militärregierung des Sektors, in welchem das Eigentum sich befindet, dürfen keine Schritte seitens irgendwelcher natür-licher oder juristischer Personen unternommen werden, um eine Entscheidung eines deutschen Gerichtes oder des Grundbuchamtes durchzusetzen oder auszuführen, die der Kontrolle oder Konfiszierung unterliegendes Eigentum angeht, wie in § 1 angeführt ist.
  7. Nichtbefolgung dieser Anordnung bzw. Versäumnis, ihre Bestimmungen zu beachten, stellt Verletzung eines Befehls der Militärregierung der Besatzungsbehörden dar und wird demgemäß bestraft.

Quelle: HvL-Grünes Blatt 2/2016 vom 4. Juli 2016

EGMR-Urteil ist rechtskräftig

Die Bundesregierung hat nach der Entscheidung des EGMR in der Beschwerde Madaus gegen Deutschland darauf verzichtet, die Große Kammer anzurufen. Damit hat die Entscheidung des EGMR vom 9. Juni 2016 Rechtskraft erlangt.

Bei der Informationsveranstaltung in Berlin am 23. Juli 2016 legte Dr. Udo Madaus in seiner Einführungsrede die skandalösen Umstände der bisherigen nationalen Verfahren auf strafrechtliche Rehabilitierung minutiös dar. Er gibt damit zwar lediglich einen Einblick in die haarsträubende Handlungweise des Landgerichts Dresden – der aber ist stellvertretend für zahlreiche Klagen von Opfern der kommunistisch-stalinistischen Boden- und Wirtschaftsreform, die nicht selten ohne exakte Prüfung des vorgetragenen Sachverhalts mit Pauschalfloskeln und Pauschalurteilen abgeschmettert wurden.

EGMR-Infoveranstaltung-Rede-von-Dr-Udo-Madaus (pdf)

EGMR verurteilt BRD

Bereits auf der  Jahreshauptversammlung  des HvL am 12.03.2016 hat der prozessbevollmächtigte Rechtsanwalt Stefan von Raumer , Berlin, mit ausdrücklicher Genehmigung seines Mandanten Dr. Udo Madaus über den Stand des Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) berichtet.

Jetzt steht fest: Der EGMR hat für Dr. Udo Madaus und damit gegen die Bundesrepublik Deutschland entschieden. Damit ist der Weg frei für die erneute Aufnahme des Strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahrens vor dem Landgericht Dresden und hier insbesondere für die Anhörung in einer mündlichen Verhandlung.

In der Pressemitteilung der Rechtsanwaltskanzlei von Raumer vom 09.06.2016 heißt es dazu (Auszug):

Straßburg: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt die Bundesrepublik Deutschland wegen Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention im Strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahren des Dr. Udo Madaus

Heute hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (EGMR) im Beschwerdeverfahren der Rechtsanwaltskanzlei von Raumer Madaus / Deutschland, Az.: 44164/14 die Bundesrepublik Deutschland wegen Verletzung von Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verurteilt. Die Entscheidung ist in englischer Sprache unter http://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-163443 abrufbar. Das Straßburger Gericht hat entschieden, dass das Landgericht Dresden, Rehabilitierungskammer das Recht des heute 92jährigen Dr. Udo Madaus auf Anhörung in einer mündlichen Verhandlung aus Artikel 6 EMRK in einer grundsätzlich bedeutsamen Sache verletzt hat. …

Nach den Vorgaben der EMRK und dem geltenden deutschen Recht führt das Urteil des Gerichtshofs nun dazu, dass das strafrechtliche Rehabilitierungsverfahren des Dr. Udo Madaus wieder aufgegriffen werden muss. Dabei ist nun die Rehabilitierungskammer des Landgerichts Dresden an das Urteil des Gerichtshofs gebunden, muss also insbesondere die versäumte mündliche Verhandlung nachholen und Herrn Dr. Udo Madaus und seinen Anwälten öffentlich Gehör für die vorgetragenen Argumente schenken. Das kann auch eine neue Hoffnung für andere Betroffene solcher Maßnahmen bedeuten. Die Antragsfrist für Anträge nach dem StrRehaG laufen erst zum 31. Dezember 2019 ab.

Den vollständigen Text der Pressemitteilung finden Sie unter http://www.jus-von-raumer.de/aktuelles-veröffentlichungen-download/ oder hier als pdf-Datei.