Herzlichen Glückwunsch Deutschland!
Übergang Bornholmer Straße am 9. Nov. 1989 (Originalaufnahmen)
Tagesthemen vom 9. Nov. 1989
Tagesschau vom 9. Nov. 1989
Stimmen vom Deutschen Bauerntag 2017
Präsident Joachim Rukwied bei seiner Ansprache zum Thema Bodenmarkt :
„Was wir nicht wollen:
außerlandwirtschaftliche Investoren auf unseren Betrieben, sondern weiterhin eine familiengetragene Landwirtschaft
dass sich das Land einmischt, z.B. in Niedersachsen: Boden- und Pachtmarkt muss in bäuerlicher Hand bleiben mit Ausnahme des Anteilskaufs“
Gitta Connemann, MdB, stv. Vorsitzende der CDU/CSU Fraktion im Dt. Bundestages:
„… Ich habe den Eindruck, dass sie [gemeint sind NGO`s wie animal peace] auf dem Rücken der Landwirtschaft Spenden generieren.“
Ute Vogt, MdB, stv. Vorsitzende der SPD-Fraktion im Dt. Bundestages (Zitat WISO direkt 27/2016):
„So erhalten fünf Prozent der Betriebe ungefähr 39 Prozent der Subventionen. … Deshalb wollen wir 30 Prozent der Direktzahlungsprämie auf kleinere undmittlere Betriebe umverteilen.“
Dietmar Bartsch, MdB, Vors. der Fraktion Die Linke im Dt. Bundestag, zur Begründung der Skepsis gegenüber außerlandwirtschaftlichen Investoren:
„Die Nähe zum Boden, zum Eigentum ist sehr wichtig.“
Man kann doch nur staunen!
Das gemeinsame Treffen der Verbände von SED-Opfern aus Sachsen-Anhalt und Niedersachsen am 30. Mai 2017 im Niedersächsischen Landtag hatte die gemeinsame Verabschiedung einer Resolution zum Ziel, die politisch wirksam werden soll, zuerst in der Enquetekommission „Verrat an der Freiheit – Machenschaften der Stasi in Niedersachsen“, dann aber insbesondere auf Bundesebene. Ergebnis: Einstimmige Verabschiedung, auch nachdem das HvL die Einbeziehung der SBZ als zwingend erforderlich angeregt hatte. Zentrales Anliegen aller Opferverbände ist die Entfristung der Rehabilitierungsgesetze, die geringste akzeptable Zeitspanne wäre eine Verlängerung der Antragsfristen bis 2040.
Darüber hinaus standen im Zentrum der Diskussionen Probleme der Opfer bei der Rehabilitierung, Sie scheitert nicht selten daran, dass sich Gerichte und Gutachter den Standpunkt der existierenden Verfolgungsakten zu eigen machen ! Diese spiegeln selbstverständlich die Sichtweise eines Unrechtsstaates ! Umso erschreckender ist es, dass diese Unterlagen Grundlage für die Urteilsfindung in unserem Rechtsstaat sind.
Unser Fazit: Solange staatlicherseits keine Korrektur der Unrechts- und Willkürakte aus der sowjetischen Besatzungs- und DDR-Diktatur erfolgt, bleibt das wiedervereinigte Deutschland ein fraglicher Rechtsstaat.
Auf dem diesjährige Bundeskongress der Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen, vom 28. bis 30. April 2017 in Magdeburg, wurde die vielfach noch immer fehlende Anerkennungen von Geschädigten und deren Rehabilitierung gefordert. Beeindruckend war die Festrede von Marianne Birtler, vor Roland Jahn Leiterin der Bundeszentrale für die Stasi-Unterlagen, die im Hinblick auf Anpassungen an einen Unrechtsstaat davon sprach: „Wer sich nicht bewegt, spürt keine Ketten“. Die europäische Dimension der Aufarbeitung stellte Frau Dr. Neela Winckelmann ins Zentrum Ihrer eindringlichen und bewegenden Rede. Als Geschäftsführerin der Platform of European Memory and Conscience setzt sie sich ein für
einen Gedenktag für die Opfer aller Diktaturen
– ein Vorhaben, das äußerst kontrovers diskutiert wird, weil die Akzeptanz der Opfer des Kommunismus wesentlich niedriger ist als die der Opfer des Nationalsozialismus. Den Opfern des Kommunismus wird zwar unter Beteiligung von nationalen Regierungsvertretern im Europaparlament am 23. August eines jeden Jahres gedacht, dem Tag des Hitler-Stalin-Paktes im Jahr 1939, Frau Dr. Winckelmann wies aber in der Podiumsdiskussion darauf hin, dass bisher nie ein deutscher Vertreter an dem Gedenken teilgenommen hat – für das Auditorium wahrlich keine Überraschung. Damit schließt sich der Kreis: Obwohl Aufarbeitung und Wiedergutmachung staatlichen Unrechts zentrale Aufgaben von Politik und Gesellschaft sind – die Parteiprogramme behaupten dies zumindest- versagt die Politik in weiten Teilen der Aufarbeitung. Die Redebeiträge von Vertretern der Opferverbände machten das unermessliche Ausmaß des Unrechts und der vielfachen Menschrechtsverletzungen erst deutlich. Den Beitrag des HvL, der sich auch auf das Tagungsthema „Erinnern und Zeichen setzen! Zeugnisse politischer Verfolgung und ihre Botschaft“ bezieht, finden Sie hier in Textform bzw. als Aufzeichnung des gesprochenen Wortes. Die gesamte Tagungsdokumentation ist auf der Homepage der Aufarbeitungsbeauftragten des Landes Sachsen-Anhalt in Form von Audio-, Bild- und Schriftdokumenten sehr gut aufbereitet (https://aufarbeitung.sachsen-anhalt.de/service/bundeskongresse-in-sachsen-anhalt/).
Prägend für die Jahreshauptversammlung 2017 war insbesondere das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 6. Juni 2016 in der Beschwerde Madaus gegen Deutschland:
Im Februar 2017 konnte aufgrund des positiven EGMR-Urteils die Wiederaufnahme des nationalen strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahrens vor dem Landgericht Dresden beantragt werden. Hierzu erklärte der prozessführende Rechtsanwalt Dr. Johannes Wasmuth in einer Pressemitteilung vom 17. Februar 2017, dass wesentliche, neue rechtshistorische Erkenntnisse vorliegen, die den Vortrag weiter untermauern und dezidierte Antworten auf die bisherigen Einwendungen des Landgerichts Dresden geben.
Rechtsanwalt Dr. Thomas Gertner stützt sich in seinem weiteren prozessualen Vorgehen ebenfalls auf das Urteil des EGMR: Nach der Zurückweisung seiner Beschwerden durch das Bundesverfassunsgericht am 26. September 2016 hat er nach Ausschöpfung des nationalen Rechtsweges ebenfalls bereits Beschwerde vor dem EGMR eingelegt, u.a. unter Bezugnahme auf das EGMR-Urteil im Fall Madaus.
Rechtsanwalt Dr. Christoph von Katte informierte über die Neuausrichtung der Diskussion über Windkraft auf ehemaligen BVVG-Flächen: Seit dem Urteil des Kammergerichts Berlin vom 21. Dezember 2016 geht es nicht mehr nur um die Abführung von 75% des Erlöses von Windkraftanlagen, sondern der BVVG wird ein Rückkaufsrecht von Flächen eingeräumt, sobald auf diesen die Errichtung einer Windanlage rechtlich möglich ist. Hierzu ist die Entscheidung des Bundesgerichtshofs abzuwarten.
Dr. Jörg Gerke stellte in seinem Vortrag insbesondere die Konzentration von Agrarland in den neuen Bundesländern, auch im Vergleich zu anderen postkommunistischen EU-Staaten im Zusammenhang mit land grabbing dar, insbesondere als Folge der verfehlten Wiedervereinigungspolitik im Agrarbereich, die die vorhandenen LPG-Strukturen zementierte, oftmals in Form unrechtmäßig umgewandelter Nachfolgegesellschaften. Wesentlich für die Wiedervereinigungspolitik gegen die grundgesetzlich geschützte Eigentumsgarantie ist die ausgeklügelte Einflussnahme der LPG-Kader. Diese Fehlentscheidung des Gesetzgebers für die Erhaltung unproduktiver, riesiger Agrarstrukturen ermöglichte erst die Entwicklung, gegen die heute der Gesetzgeber relativ machtlos entgegenzusteuern versucht, nämlich den Einkauf außerlandwirtschaftlicher sog. Investoren in große, aber offenbar wenig erfolgreiche LPG-Nachfolgebetriebe.
Sollten Sie als Leser dieses Beitrags und Nichtmitglied des HvL an den Vorträgen interessiert sein, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des HvL in Salzgitter.
Seit Februar d. J. betreib Dr. Udo Madaus die Wiederaufnahme des Strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahrens vor dem Landgericht Dresden. Hintergrund ist das für Dr. Udo Madaus positive Urteil des EGMR vom 6. Juni 2016, in dem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Bundesrepublik Deutschland wegen Verstoß gegen das Recht auf öffentliche Gerichtsverhandlung, das durch Art. 6 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützt ist.
In seiner Presseerklärung vom 17. Februar 2017 geht der prozessbevollmächtigte Rechtsanwalt Dr. Johannes Wasmuth auf die Rechtshistorie des Falles ein sowie insbesondere auf neue Erkenntnisse, die für die Beantragung der Wiederaufnahme des Strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahrens vor dem Landgericht Dresden entscheidend sind.
Im Ergebnis kommt Dr. Wasmuth zu folgendem Schluss: Daß dann doch die meisten Unternehmer verurteilt wurden, beruht auf dem krassen Rechtsmißbrauch der praktizierten Repressionsverfahren, an denen sich – trotz mancher Proteste – auch Vertreter von CDU und LPD beteiligt haben. Sie wurden strikt nach dem Vorbild der zuvor in der UdSSR erfolgten Repression der „stalinistischen Säuberungen“ durchgeführt, die auch unter der Bezeichnung des „Großen Ter rors“ in die Geschichte eingegangen sind.
Lesen Sie die vollständige Presseerklärung.
Dass sich in der SBZ nach 1945 deutsche Kommunisten über die Vorgaben der russischen Besatzungsmacht hinweggesetzt haben, wird in dem Beitrag „Der lange Kampf um ein Erbe“ der MDR-Sendung EXAKT vom 9. November 2016 überdeutlich. (Die Textfassung finden Sie hier.)
Es geht um den rechtlosen Zugriff auf das Vermögen des Zwickauers Emil Rascher, eines geschätzten und noch heute bekannten Zwickauer Bauunternehmers. Dass dazu offizielle Enteignungslisten gefälscht wurden, ist den Opfern und jetzt auch allen Zuschauern der Sendung bekannt. Die zuständigen Behörden wissen längst Bescheid, weigern sich aber, das Unrecht zu revidieren.
Die berechtigte Erwartung der Opfer, dass mit der Wiedervereinigung derart krasses Unrecht der Vergangenheit angehört, scheiterte klar an dem Interesse der Bundesrepublik, aus den Enteignungen Profit zu schlagen. Mit menschenrechtsverachtender Ignoranz fällen deshalb bundesdeutsche Behörden und Gerichte bis heute ihre Entscheidungen wie im Fall Emil Rascher:
Trotz nachweislich gefälschter Enteignungsgrundlagen – keine Rückgabe des Eigentums
Trotz russischer Rehabilitierung – keine Rückgabe des Eigentums
Trotz moralischer Rehabilitierung – keine Rückgabe des Eigentums
Trotz vom BVerwG festgestellter politischer Verfolgung – keine Rückgabe des Eigentums
Die Potenzierung des Unrechts scheint im Rechtsstaat Bundesrepublik keine Grenzen zu kennen, wenn es um fiskalische Interessen geht.
Wie ist es möglich, dass LPG-Nachfolgebetriebe die Sicherung des Eigentums als oberstes Ziel ihrer Funktionärsarbeit ansehen? Eigentlich ist dies unbegreiflich, wenn man die Geschichte der LPGen in der DDR-Diktatur sieht, bei der das Eigentum aller mit Füßen getreten wurde.
In der Dokumentation des MDR-Fernsehens „Der LPG-Skandal“ finden Sie eine Antwort auf die Frage und sie erhalten einen Einblick in eine der größten Vermögensverschiebungen im Bereich der Landwirtschaft nach der Wiedervereinigung.
Hier geht es zum Film „Der LPG-Skandal“
Hier finden Sie den Inhalt des Films
Auf dem „20. Bundeskongress der Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen und zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur sowie der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur mit den Verfolgtenverbänden und Aufarbeitungsinitiativen“ in Rostock forderte Präsidentin Elisabeth Salomon in ihrer Ansprache, das kommunistisch-stalinistische Unrecht und die krassen Menschenrechts-verletzungen in der SBZ und deren Folgewirkungen in der DDR verstärkt in die Arbeit der Landesbeauftragten einzubeziehen. Das „schwarze Loch“ zwischen den beiden deutschen Diktaturen müsse explizit Teil der Aufarbeitung werden, da durch den menschen-verachtenden Stalinismus in der SBZ die Grundlagen gelegt wurden für das anschließende DDR-Unrecht. Nicht umsonst hatte Bundespräsident Gauck bei seiner ersten Antrittsrede von einer Kontinuität der Diktaturen von 1933 bis 1989 gesprochen.