Reha-Entfristung unbestritten - aber die Zeit drängt
Anhörung im Rechtsausschuss am 11.Septeber 2019 zur Novellierung der Rehabilitierungsgesetze
Für alle neun vom Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages geladenen Sachverständigen war klar: Die im Reha-Gesetzentwurf BMJV vorgesehene Entfristung bei allen drei Rehabilitierungsgesetzen ist zwingend erforderlich. Ansonsten aber ließen sie kaum ein gutes Wort an dem zur Diskussion stehenden Entwurf, der primär die Rehabilitierungschancen für Heimkinder der DDR verbessern sollte. Sie können nach bestehender Gesetzeslage nämlich kaum Hoffnung auf eine Rehabilitierung durch die zuständigen Gerichte haben, da die bisherige Anerkennungsquote bei lediglich ca. 10% liegt. Teilweise wurden die vorgesehenen Regelungen sogar als Verschlechterungen gegenüber der aktuellen Situation eingestuft. Gefordert wurde insbesondere auch die gesetzlich geregelte Möglichkeit einer mündlichen Anhörung in strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahren, die sich bisher auf Akten stützten, in denen das Verfolgungsgeschehen selbstverständlich nicht zu finden ist. Gerade das aber sei bei der Urteilsfindung wesentlich, so der Sachverständige Rechtsanwalt Dr. Johannes Wasmuth, der sich bei dieser Einschätzung auf ein von ihm geführtes strafrechtliches Rehabilitierungsverfahren bezog. Wiederholt wiesen die Sachverständigen auf den Text der Bundesratsinitiative hin, aus dem sich ein tatsächlicher Fortschritt bei den Regelungen für Heimkinder ergeben würde. Insgesamt wurde gefordert, die rehabilitierungsrechtlichen Vorschriften für Heimkinder eingehend zu überarbeiten und auch noch weitere Fallgruppen (u.a. verfolgte Schüler) in die Rehabilitierungsgesetzgebung aufzunehmen. Auf Nachfragen von Bundestagsabgeordneten verwies Dr. Wasmuth auf seinen bekannten umfassenden Reha-Gesetzentwurf-Dr.Wasmuth, in dem weitere Opfergruppen, so auch Vertreibungsopfer, berücksichtigt sind. Der Sachverständige Tom Sello, Aufarbeitungsbeauftragter des Landes Brandenburg, schlug deshalb vor, ein Gesetz zur Entfristung abzukoppeln von einem Gesetz zur Verbesserung der rehabilitierungsrechtlichen Vorschriften für verschiedene Opfergruppen, weil letzteres noch erheblichen Diskussionsbedarf und damit Zeitbedarf erfordern würde. Die Zeit für die Entfristung aber drängt, weil nach bisheriger Gesetzeslage die Antragsfrist für strafrechtliche, verwaltungsrechtliche und berufliche Rehabilitierungen am 31.12.2019 endet. Dieser Vorschlag deckt sich mit der Stellungnahme von HvL-BVdV.
Fazit: Trotz klarer Aussagen der Sachverständigen bleibt die Ungewissheit über eine rechtzeitige Entfristung, wobei jedoch interne Informationen aus den Abgeordnetenbüros darauf hinweisen, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarte Entfristung der Rehabilitierungsgesetze kommen wird.
Die ausführlichen Unterlagen zur Anhörung:
Reha-Tagesordnung-Anhörung 11.09.19
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Diskussion in der Staatskanzlei
Das Treffen mit Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt, am 7. März 2019 in der Staatskanzlei nutzte die Verfasserin, um auf die krassen Menschenrechtsverletzungen im Zuge der kommunistisch-stalinistischen Boden- und Wirtschaftsreform hinzuweisen und eine umfassende Rehabilitierung der Opfer zu fordern. Während den Opfern lediglich eine Vertreibungsrehabilitierung ohne materielle Folgeanspräche gewährt werde, würden sich die Bundesrepublik, aber auch das Land Sachsen-Anhalt als Hehlerstaat betätigen, und das Eigentum der Opfer nach wie vor meistbietend verkaufen. Alle an dem Gespräch teilnehmenden Opferverbände Sachsen-Anhalts forderten, die PMO-Mittel für Zwecke der Opfer einzusetzen, so u.a. für die Tätigkeit der Opferverbände und zur sozialen Unterstützung von mittellosen Opfern der SBZ/DDR-Diktatur.
2019 - Ein Gedenkjahr
2019 - ein ereignisträchtiges Jahr mit Anlässen zur Freude, aber auch zum Gedenken
30 Jahre Mauerfall und 70 Jahre Gründung der DDR bewegen besonders:
Die Gründung der DDR - als fortgesetzte Legalisierung des kommunistisch-stalinistischen Unrechts in der Sowjetischen Besetzungszone mit fortwirkendem Terror gegen Menschen, die sich nicht it dem sog. "demokratischen" und "antifaschistischen" Arbeiter- und Bauernstaat identifizieren wollten.
Der Mauerfall - als Ereignis, das Hoffnung weckte, dass nun Recht und Wahrheit siegen werden. Trotz des Glücks und der Freude über das wiedervereinigte Deutschland, die wiedervereinigten Familien, die offenen Grenzen zwischen Ost- und Westdeutschland und -Europa bleiben Trauer, Wut und Enttäuschung. Trauer über die zahlreichen Menschen, deren Leben zerstört wurde, Wut und Enttäuschung über den bis heute andauernden Kampf um eine ideologiebefreite Aufarbeitung und Würdigung der Opfer.
Die Würdigung der Opfer kann nur ergänzend durch Gedenkstätten mit lang anhaltender Wirkung erfolgen, sie sollte sich auch insbesondere in dem tätigen Einsatz unseres Staates für eine Wiedergutmachung zeigen, der sich an dem materiellen und immateriellen Schaden orientiert, den die Opfer erlitten haben. Die Situation ist eine andere: Zahlreiche Opfer streiten und kämpfen bis heute - 30 Jahre nach dem Mauerfall - vor Gericht um Rechtsprechung. Die Ignoranz von Gerichten und Gesellschaft stehen der Würdigung der Opfer diametral entgegen. Menschen, denen ihr ganzes Hab und Gut genommen wurde und deren Angehörige die Lagerhaft mit dem Leben bezahlt haben, wird beispielsweise von einem Mitglied der Treuhand/BVVG-Aufarbeitungskommission entgegengehalten, bei einer Rückgabe des Eigentums wäre ja neues Unrecht entstanden.
Welche Maßstäbe werden hier eigentlich angelegt?
Bodenmarkt, Landwirtschaft und NGO`s
Stimmen vom Deutschen Bauerntag 2017 Präsident Joachim Rukwied bei seiner Ansprache zum Thema Bodenmarkt : „Was wir nicht wollen: außerlandwirtschaftliche Investoren auf unseren Betrieben, sondern weiterhin eine familiengetragene Landwirtschaft dass sich das Land einmischt, z.B. in Niedersachsen: Boden- und Pachtmarkt muss in bäuerlicher Hand bleiben mit Ausnahme des Anteilskaufs“ Gitta Connemann, MdB, stv. Vorsitzende der CDU/CSU Fraktion im Dt. Bundestages: „… Ich habe den Eindruck, dass sie [gemeint sind NGO`s wie animal peace] auf dem Rücken der Landwirtschaft Spenden generieren.“ Ute Vogt, MdB, stv. Vorsitzende der SPD-Fraktion im Dt. Bundestages (Zitat WISO direkt 27/2016): „So erhalten fünf Prozent der Betriebe ungefähr 39 Prozent der Subventionen. … Deshalb wollen wir 30 Prozent der Direktzahlungsprämie auf kleinere undmittlere Betriebe umverteilen.“ Dietmar Bartsch, MdB, Vors. der Fraktion Die Linke im Dt. Bundestag, zur Begründung der Skepsis gegenüber außerlandwirtschaftlichen Investoren: „Die Nähe zum Boden, zum Eigentum ist sehr wichtig.“ Man kann doch nur staunen!
Gemeinsame Resolution im Niedersächsischen Landtag
Das gemeinsame Treffen der Verbände von SED-Opfern aus Sachsen-Anhalt und Niedersachsen am 30. Mai 2017 im Niedersächsischen Landtag hatte die gemeinsame Verabschiedung einer Resolution zum Ziel, die politisch wirksam werden soll, zuerst in der Enquetekommission „Verrat an der Freiheit - Machenschaften der Stasi in Niedersachsen“, dann aber insbesondere auf Bundesebene. Ergebnis: Einstimmige Verabschiedung, auch nachdem das HvL die Einbeziehung der SBZ als zwingend erforderlich angeregt hatte. Zentrales Anliegen aller Opferverbände ist die Entfristung der Rehabilitierungsgesetze, die geringste akzeptable Zeitspanne wäre eine Verlängerung der Antragsfristen bis 2040. Darüber hinaus standen im Zentrum der Diskussionen Probleme der Opfer bei der Rehabilitierung, Sie scheitert nicht selten daran, dass sich Gerichte und Gutachter den Standpunkt der existierenden Verfolgungsakten zu eigen machen ! Diese spiegeln selbstverständlich die Sichtweise eines Unrechtsstaates ! Umso erschreckender ist es, dass diese Unterlagen Grundlage für die Urteilsfindung in unserem Rechtsstaat sind. Unser Fazit: Solange staatlicherseits keine Korrektur der Unrechts- und Willkürakte aus der sowjetischen Besatzungs- und DDR-Diktatur erfolgt, bleibt das wiedervereinigte Deutschland ein fraglicher Rechtsstaat.
Jahreshauptversammlung 2017
Strafrechtliches Rehabilitierungsverfahren im Fall Madaus geht weiter
Seit Februar d. J. betreib Dr. Udo Madaus die Wiederaufnahme des Strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahrens vor dem Landgericht Dresden. Hintergrund ist das für Dr. Udo Madaus positive Urteil des EGMR vom 6. Juni 2016, in dem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Bundesrepublik Deutschland wegen Verstoß gegen das Recht auf öffentliche Gerichtsverhandlung, das durch Art. 6 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützt ist. In seiner Presseerklärung vom 17. Februar 2017 geht der prozessbevollmächtigte Rechtsanwalt Dr. Johannes Wasmuth auf die Rechtshistorie des Falles ein sowie insbesondere auf neue Erkenntnisse, die für die Beantragung der Wiederaufnahme des Strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahrens vor dem Landgericht Dresden entscheidend sind. Im Ergebnis kommt Dr. Wasmuth zu folgendem Schluss: Daß dann doch die meisten Unternehmer verurteilt wurden, beruht auf dem krassen Rechtsmißbrauch der praktizierten Repressionsverfahren, an denen sich – trotz mancher Proteste – auch Vertreter von CDU und LPD beteiligt haben. Sie wurden strikt nach dem Vorbild der zuvor in der UdSSR erfolgten Repression der „stalinistischen Säuberungen“ durchgeführt, die auch unter der Bezeichnung des „Großen Ter rors“ in die Geschichte eingegangen sind. Lesen Sie die vollständige Presseerklärung.
Erika Steinbach ist nicht die Einzige
Erika Steinbachs Austritt aus der CDU verbunden mit einem Verlassen ihres angestammten Platzes im Deutschen Bundestag in den Reihen von CDU/CSU spricht eine deutliche Sprache. Eine Abweichlerin? Nein, dafür gibt es zu viele Abgeordnete, die inhaltlich mit ihr übereinstimmen. Man mag es kaum glauben, dass eine Politikerin, die mehr als 40 Jahre Mitglied der CDU war und sich für oft ungeliebte Themen stark gemacht hat, resigniert. Ihre wohl begründete Austrittserklärung vom 15. Januar 2017 macht diesen Schritt aber verständlich (http://www.erika-steinbach.de/). Als Vorsitzende des Bundes der Vertriebenen hat sich Erika Steinbach vehement eingesetzt für eine Aufarbeitung des Unrechts und der Verbrechen, die an Deutschen bei den Massenvertreibungen am Ende des 2.Weltkrieges begangen wurden. Ihr Ziel war es, dieses Anliegen in der Mitte der Gesellschaft zu verankern: Eine Mahnung gegen Vertreibungen und Erinnerung an die Leistungen der Vertriebenen als wesentlichenTeil deutscher Geschichte. Dies ist ihr mit ihrem Projekt „Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ gelungen, auch wenn dieses infolge politischer Einflussnahme, aber eben auch Unterstützung, nicht mehr allein den ursprünglichen Zweck erfüllt.
18. August 2016: Strafanzeige beim Generalbundesanwalt
Erstes Verfahren gegen Grenzschützen an den Außengrenzen des Ostblocks
Droht den tschechoslowakischen Grenzschützen Strafverfolgung durch den Generalbundesanwalt?
18. August 2016 - Die „Platform of European Memory and Conscience” (PEMC) stellt Strafanzeige beim Generalbundesanwalt „wegen der Ermordung von fünf deutschen Staatsangehörigen durch das kommunistische Regime in der Tschechoslowakei“ an der Außengrenze des damaligen Ostblocks. Den Opfern war die Flucht aus der DDR bis an die tschechoslowakische Grenze zu Österreich bzw. zur Bundesrepublik Deutschland gelungen, auf den letzten Metern aber wurden sie durch die Schüsse von Grenzsoldaten bzw. die Bisse von Grenzhunden so schwer verletzt, dass sie verstarben. Es ist das erste Verfahren gegen Grenzsoldaten an der Außengrenze des Ostblocks, bisherige Strafverfahren betrafen allein Mauerschützen an der innerdeutschen Grenze. Nach dem Fall des Eisernen Vorganges wurde zwar bereits in der Tschechoslowakei bzw. Slowakei gegen die verantwortlichen Grenzsoldaten Anklage erhoben, zu einer Verurteilung kam es aber in keinem Fall. Vielfach waren ehemalige Funktionsträger des kommunistischen Regimes an der Urteilsfindung beteiligt. Die Ermittlungen offenbarten, dass die verantwortlichen Grenzsoldaten sogar wegen ihres Verhaltens, nämlich „den vorbildlichen Schutz an der Grenze“ durch Kurzurlaub und Geschenke belobigt worden waren. Erneut wird die brutale, grausame, menschenverachtende Haltung kommunistischer Regime ins Blickfeld gerückt durch die tragischen Todesfälle auf der Flucht: Der Fall Richard Schlenz (erschossen am 27.08.1967) Der Fall Gerhard Schmidt (erschossen am 06.08.1977) Der Fall Kurt Hoffmeister (erschossen am 21.08.1977) Der Fall Hartmut Tautz (von Hunden zerfleischt am 08.08.1986, verstorben am 09.08.1986) Der Fall Johann Dick (erschossen am 18.09.1986) Pressemitteilung der PEMC vom 25.08.2016_ Die Opfer und die Verantwortlichen
25 Jahre Agrargenossenschaften = 25 Jahre Verschweigen und Vertuschen
Viele Agrargenossenschaften sind dabei, die Betriebe an die nächste Generation weiterzugeben. Zentrales Anliegen ist dabei nach Aussage des neu gewählten DBV-Vizepräsidentin Wolfgang Vogel auf dem Bauerntag 2016 in Hannover die Sicherung des Eigentums! Vogel, selbst ehem. Vorsitzender der LPG-Pflanzenproduktion Beiersdorf und heute Geschäftsführer der Bauernland GmbH Beiersdorf, ist als DBV-Vizepräsident Nachfolger von Udo Folgart und in dieser Funktion für die Angelegenheiten der Neuen Bundesländer verantwortlich. Eigentum und Agrargenossenschaften passen zusammen wie Hund und Katze: - geplant und initiiert von kommunistisch-stalinistischen Polit-Agitatoren - entstanden durch den Eigentumsraub an grausam vertriebenen Familien, genannt „demokratische Bodenreform“, - gewachsen durch die Zersetzung und Knechtung der freien Bauern, genannt „Zwangskollektivierung“ - nach der Wiedervereinigung rechtswidrige, betrügerische LPG-Umwandlungen mit gefälschten Bilanzen, wie Prof. Walter Bayer von der Universität Jena nachgewiesen hat (http://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/leben/detail/-/specific/Jenaer-Jurist-Walter-Bayer-Nahezu-alle-LPG-Umwandlungen-waren-fehlerhaft-825716658) - Betrug an den ausscheidenden LPG-Mitgliedern in Millionenhöhe (Bauernland in Bonzenhand, Spiegel 24/1995 http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-9198023.html).) Es mutet geradezu grotesk an, wenn einstige LPG-Vorsitzende und heutige Geschäftsführer von LPG-Nachfolgebetrieben das Eigentum hochhalten, nachdem sie jahrzehntelang die Rechte von Eigentümern mit Füssen getreten haben. Heute fordern sie für sich Eigentumsrechte und bringen die offensichtlich geschichtsvergessenen Funktionäre des DBV hinter sich. Wann wachen die deutschen Bauern eigentlich auf? Das alles missachtend hat sogar der bundesdeutsche Gesetzgeber nach der Wiedervereinigung dazu beigetragen, dass die Nutznießer der DDR-Diktatur Eingang gefunden haben in die Gesetzgebung für die Wiedergutmachung an den Opfern der kommunistisch-stalinistischen Bodenreform. Auf der Grundlage des Ausgleichsleistungsgesetzes „Gesetz über staatliche Ausgleichsleistungen für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können“ konnten LPG-Nachfolgebetriebe hunderte von Hektar zu begünstigten Preisen erwerben. Damit waren sie um ein vielfaches besser gestellt als die tatsächlich geschädigten Opfer - eine Neuauflage der Verhöhnung der Opfer. Anstelle der Beweihräucherung über die Leistungen von Agrargenossenschaften, sollten der Deutsche Raiffeisenverband und der DBV endlich ehrlich mit der bedrückenden Geschichte ehemaliger LPGen umgehen. Eine konsequente Aufarbeitung ist mehr als überfällig. Vor wenigen Jahren äußerste sich der Vorsitzende einer Agrargenossenschaft gegenüber einem „Alteigentümer“, dass er dafür sorgen werde, dass er kein Bein auf den Boden bekommt! Heute sitzt besagter Vorsitzender im Kreistag und vertritt dort die Landwirte der Region.