Anhörung im Rechtsausschuss am 11.Septeber 2019 zur Novellierung der Rehabilitierungsgesetze
Für alle neun vom Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages geladenen Sachverständigen war klar: Die im Reha-Gesetzentwurf BMJV vorgesehene Entfristung bei allen drei Rehabilitierungsgesetzen ist zwingend erforderlich. Ansonsten aber ließen sie kaum ein gutes Wort an dem zur Diskussion stehenden Entwurf, der primär die Rehabilitierungschancen für Heimkinder der DDR verbessern sollte. Sie können nach bestehender Gesetzeslage nämlich kaum Hoffnung auf eine Rehabilitierung durch die zuständigen Gerichte haben, da die bisherige Anerkennungsquote bei lediglich ca. 10% liegt. Teilweise wurden die vorgesehenen Regelungen sogar als Verschlechterungen gegenüber der aktuellen Situation eingestuft. Gefordert wurde insbesondere auch die gesetzlich geregelte Möglichkeit einer mündlichen Anhörung in strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahren, die sich bisher auf Akten stützten, in denen das Verfolgungsgeschehen selbstverständlich nicht zu finden ist. Gerade das aber sei bei der Urteilsfindung wesentlich, so der Sachverständige Rechtsanwalt Dr. Johannes Wasmuth, der sich bei dieser Einschätzung auf ein von ihm geführtes strafrechtliches Rehabilitierungsverfahren bezog. Wiederholt wiesen die Sachverständigen auf den Text der Bundesratsinitiative hin, aus dem sich ein tatsächlicher Fortschritt bei den Regelungen für Heimkinder ergeben würde. Insgesamt wurde gefordert, die rehabilitierungsrechtlichen Vorschriften für Heimkinder eingehend zu überarbeiten und auch noch weitere Fallgruppen (u.a. verfolgte Schüler) in die Rehabilitierungsgesetzgebung aufzunehmen. Auf Nachfragen von Bundestagsabgeordneten verwies Dr. Wasmuth auf seinen bekannten umfassenden Reha-Gesetzentwurf-Dr.Wasmuth, in dem weitere Opfergruppen, so auch Vertreibungsopfer, berücksichtigt sind. Der Sachverständige Tom Sello, Aufarbeitungsbeauftragter des Landes Brandenburg, schlug deshalb vor, ein Gesetz zur Entfristung abzukoppeln von einem Gesetz zur Verbesserung der rehabilitierungsrechtlichen Vorschriften für verschiedene Opfergruppen, weil letzteres noch erheblichen Diskussionsbedarf und damit Zeitbedarf erfordern würde. Die Zeit für die Entfristung aber drängt, weil nach bisheriger Gesetzeslage die Antragsfrist für strafrechtliche, verwaltungsrechtliche und berufliche Rehabilitierungen am 31.12.2019 endet. Dieser Vorschlag deckt sich mit der Stellungnahme von HvL-BVdV.
Fazit: Trotz klarer Aussagen der Sachverständigen bleibt die Ungewissheit über eine rechtzeitige Entfristung, wobei jedoch interne Informationen aus den Abgeordnetenbüros darauf hinweisen, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarte Entfristung der Rehabilitierungsgesetze kommen wird.
Die ausführlichen Unterlagen zur Anhörung:
Reha-Tagesordnung-Anhörung 11.09.19
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