Prägend für die Jahreshauptversammlung 2017 war insbesondere das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 6. Juni 2016 in der Beschwerde Madaus gegen Deutschland:
Im Februar 2017 konnte aufgrund des positiven EGMR-Urteils die Wiederaufnahme des nationalen strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahrens vor dem Landgericht Dresden beantragt werden. Hierzu erklärte der prozessführende Rechtsanwalt Dr. Johannes Wasmuth in einer Pressemitteilung vom 17. Februar 2017, dass wesentliche, neue rechtshistorische Erkenntnisse vorliegen, die den Vortrag weiter untermauern und dezidierte Antworten auf die bisherigen Einwendungen des Landgerichts Dresden geben.
Rechtsanwalt Dr. Thomas Gertner stützt sich in seinem weiteren prozessualen Vorgehen ebenfalls auf das Urteil des EGMR: Nach der Zurückweisung seiner Beschwerden durch das Bundesverfassunsgericht am 26. September 2016 hat er nach Ausschöpfung des nationalen Rechtsweges ebenfalls bereits Beschwerde vor dem EGMR eingelegt, u.a. unter Bezugnahme auf das EGMR-Urteil im Fall Madaus.
Rechtsanwalt Dr. Christoph von Katte informierte über die Neuausrichtung der Diskussion über Windkraft auf ehemaligen BVVG-Flächen: Seit dem Urteil des Kammergerichts Berlin vom 21. Dezember 2016 geht es nicht mehr nur um die Abführung von 75% des Erlöses von Windkraftanlagen, sondern der BVVG wird ein Rückkaufsrecht von Flächen eingeräumt, sobald auf diesen die Errichtung einer Windanlage rechtlich möglich ist. Hierzu ist die Entscheidung des Bundesgerichtshofs abzuwarten.
Dr. Jörg Gerke stellte in seinem Vortrag insbesondere die Konzentration von Agrarland in den neuen Bundesländern, auch im Vergleich zu anderen postkommunistischen EU-Staaten im Zusammenhang mit land grabbing dar, insbesondere als Folge der verfehlten Wiedervereinigungspolitik im Agrarbereich, die die vorhandenen LPG-Strukturen zementierte, oftmals in Form unrechtmäßig umgewandelter Nachfolgegesellschaften. Wesentlich für die Wiedervereinigungspolitik gegen die grundgesetzlich geschützte Eigentumsgarantie ist die ausgeklügelte Einflussnahme der LPG-Kader. Diese Fehlentscheidung des Gesetzgebers für die Erhaltung unproduktiver, riesiger Agrarstrukturen ermöglichte erst die Entwicklung, gegen die heute der Gesetzgeber relativ machtlos entgegenzusteuern versucht, nämlich den Einkauf außerlandwirtschaftlicher sog. Investoren in große, aber offenbar wenig erfolgreiche LPG-Nachfolgebetriebe.
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