Erstes Verfahren gegen Grenzschützen an den Außengrenzen des Ostblocks
Droht den tschechoslowakischen Grenzschützen Strafverfolgung durch den Generalbundesanwalt?
18. August 2016 – Die „Platform of European Memory and Conscience” (PEMC) stellt Strafanzeige beim Generalbundesanwalt „wegen der Ermordung von fünf deutschen Staatsangehörigen durch das kommunistische Regime in der Tschechoslowakei“ an der Außengrenze des damaligen Ostblocks. Den Opfern war die Flucht aus der DDR bis an die tschechoslowakische Grenze zu Österreich bzw. zur Bundesrepublik Deutschland gelungen, auf den letzten Metern aber wurden sie durch die Schüsse von Grenzsoldaten bzw. die Bisse von Grenzhunden so schwer verletzt, dass sie verstarben. Es ist das erste Verfahren gegen Grenzsoldaten an der Außengrenze des Ostblocks, bisherige Strafverfahren betrafen allein Mauerschützen an der innerdeutschen Grenze. Nach dem Fall des Eisernen Vorganges wurde zwar bereits in der Tschechoslowakei bzw. Slowakei gegen die verantwortlichen Grenzsoldaten Anklage erhoben, zu einer Verurteilung kam es aber in keinem Fall. Vielfach waren ehemalige Funktionsträger des kommunistischen Regimes an der Urteilsfindung beteiligt. Die Ermittlungen offenbarten, dass die verantwortlichen Grenzsoldaten sogar wegen ihres Verhaltens, nämlich „den vorbildlichen Schutz an der Grenze“ durch Kurzurlaub und Geschenke belobigt worden waren.
Erneut wird die brutale, grausame, menschenverachtende Haltung kommunistischer Regime ins Blickfeld gerückt durch die tragischen Todesfälle auf der Flucht:
Der Fall Richard Schlenz (erschossen am 27.08.1967)
Der Fall Gerhard Schmidt (erschossen am 06.08.1977)
Der Fall Kurt Hoffmeister (erschossen am 21.08.1977)
Der Fall Hartmut Tautz (von Hunden zerfleischt am 08.08.1986, verstorben am 09.08.1986)
Der Fall Johann Dick (erschossen am 18.09.1986)
Pressemitteilung der PEMC vom 25.08.2016_ Die Opfer und die Verantwortlichen